Schulrecht für schulische Führungskräfte

Ein Kompaktkurs

Wir organisieren neue Termine für Sie. Schauen Sie bitte später wieder vorbei.

Informationen zur Fortbildung

Der Kompaktkurs umfasst 4 Online-Webinare zu je 1,5 Std. und ist eine Mischung aus rechtstheoretischen Inhalten und konkreten Problemen des Schulalltags. Diese Verschränkung hat sich in den vom Referenten durchgeführten Schulleiterfortbildungen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt bewährt.

Adressaten der Live-Online-Seminare sind schulische Führungskräfte, d.h. angehende oder neu erkannte Schulleiter, Stellvertreter oder Mitglieder der erweiterten Schulleitung. Da die Teilnehmer/-innen in der Regel aus unterschiedlichen Bundesländern kommen, wird eine gemeinsame Arbeitsgrundlage benötigt. Diese besteht in den schulrechtlichen Normen von Nordrhein-Westfalen bzw. des Bundeslandes, aus dem die meisten Teilnehmer/-innen kommen. 

Die Phasen der Informationsvermittlung werden durch Fragerunden unterbrochen, in denen die Teilnehmer/-innen die Möglichkeit haben, individuelle Fragen zu stellen. Diese werden in der jeweiligen Sitzung (oder im Nachgang) beantwortet. Jedes Live-Online-Seminar wird aufgezeichnet und ist für diejenigen, die zum angesetzten Termin verhindert sind, anschließend noch 2 Wochen verfügbar.

Nachfolgend finden sich stichwortartig die behandelten Inhalte der jeweiligen Einheiten.

1. Juristische Grundlagen

Im ersten Live-Online-Seminar des Kurses lernen Sie zu Beginn einige ausgewählte Grundrechte (GR) kennen, die einen Bezug zur Schule aufweisen. Dazu gehören vor allem Art. 7 des Grundgesetzes (Aufsicht des Staates), aber ebenso das Gleichheitsprinzip (Art. 3 GG) sowie das Erziehungsrecht und die Erziehungspflicht der Eltern (Art. 6 GG). Sie erfahren, unter welchen Bedingungen die Schule GR der Schüler in zulässiger Weise einschränken kann. Danach folgt ein Überblick über die Hierarchie der Rechtsnormen, angefangen bei verfassungsrechtlichen Vorgaben über die Wesentlichkeitstheorie des BVerfG bis zu Detailregelungen einer Schulordnung. Abschließend werden Sie mit den Besonderheiten des juristischen Denkens vertraut gemacht. Sie durchschauen den manchmal eigenartigen Aufbau von Rechtsnormen, machen sich mit der wichtigen juristischen Technik der Subsumption vertraut und erfahren, wie man unbestimmte Rechtsbegriffe auslegt.

 2. Grundzüge des Verwaltungsrechts

In diesem Seminar lernen Sie den Unterschied zwischen Realakt und Verwaltungsakt kennen und sehen an mehreren Beispielen die zentrale Bedeutung des Verwaltungsakts (VA) für das gesamte Schulrecht. Ob ein VA vorliegt, wird vor allem dann wichtig, wenn Schüler oder deren Eltern gegen schulische Entscheidungen vorgehen. Anschließend werden Ihnen die unterschiedlichen Arten der Rechtsbehelfe (Beschwerde, Widerspruch, Klage) vorgestellt, bevor es dann um die in der Praxis gängigste Form, die Abhilfeprüfung der Schulleitung, geht.

Es folgen einige Ausführungen zum Hausrecht der Schulleitung. Daran schließt sich die Behandlung des schulischen Haushaltsrechts an. Sie bekommen Informationen zur Budgetierung bzw. zur Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln und zur Rechnungsprüfung. Zuletzt lernen Sie die rechtlichen Vorgaben für Spenden und Sponsoring kennen und erfahren, wem die Einnahmen aus schulischen Vorführungen (Konzerte, Theaterstücke) zustehen.

3. Dienstrecht der Lehrkräfte

In diesem Themenblock werden Sie in die Grundlagen des Beamtenrechts bzw. des allgemeinen Dienstrechts eingeführt. An ausgewählten Rechten und Pflichten von Lehrkräften erhalten Sie einen Einblick in die Vorgesetztenstellung der Schulleitung und deren Weisungsbefugnis (auch gegenüber dem Personal des Schulträgers). Sie lernen den Ablauf der wichtigen Remonstration kennen, die immer dann greift, wenn Lehrkräfte eine Weisung nicht ausführen wollen. Darauf folgen die rechtlichen Möglichkeiten beim Umgang mit schwierigen Kollegen sowie die möglichen Verfahren bei Dienstvergehen. Sie erfahren etwas über das Führen der Personalakten und über die Möglichkeit der Akteneinsicht durch die Betreffenden, aber auch durch Dritte. Zuletzt lernen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, unter denen die Annahme von Geschenken durch Lehrkräfte zulässig ist.  

4. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Da die Schule nicht losgelöst existiert, benötigen Sie als schulische Führungskraft Kenntnisse über die Kooperationsbedingungen der Institutionen, mit denen Sie immer wieder zusammenarbeiten müssen. Allen voran sind hier die vorgesetzte Schulbehörde (Schulaufsicht) und der Schulträger zu nennen, über deren Zuständigkeit Sie etwas erfahren. Bei meldepflichtigen Krankheiten, beim Verdacht auf Verwahrlosung, Misshandlung oder Missbrauch und bei einer eventuellen Strafverfolgung von kriminellen Schülern müssen Sie auch das Gesundheitsamt, das Jugendamt oder die Polizei in Kenntnis setzen. Deshalb erhalten Sie grundlegende Informationen über das Vorgehen dieser Behörden. Darüber hinaus lernen Sie einiges über die Zusammenarbeit mit dem Personalrat, über das Erstellen von Dienstvereinbarungen und Sie bekommen Tipps, wie Sie schwierige Situationen in Schulkonferenzen meistern.  

Termine:

  • Freitag, 09.02.2024 von 17.00 bis 18.30 Uhr
  • Freitag, 16.02.2024 von 17.00 bis 18.30 Uhr
  • Freitag, 23.02.2024 von 17.00 bis 18.30 Uhr
  • Freitag, 01.03.2024 von 17.00 bis 18.30 Uhr

Dr. jur. Günther Hoegg

Dr. jur. Günther Hoegg

Lehrer, Jurist mit Schwerpunkt Schulrecht, Dozent 

Die Fortbildung richtet sich an folgende Personen:

  • Schulleitung

Wir veranstalten unsere Live-Online-Seminare mit Adobe Connect und ClickMeeting. Diese Anbieter haben wir ausgewählt, da sie die Richtlinien der DSGVO vollständig erfüllen und ihre Server in Europa stationiert sind.

Hinweis für Adobe Connect:

Um sicherzustellen, dass Ihre Computer- und Netzwerkverbindungen ordnungsgemäß konfiguriert sind und Ihnen ein optimales Meeting-Erlebnis in Adobe Connect zu ermöglichen, nutzen Sie bitte unter folgendem Link den Adobe Diagnosetest:

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Hinweis für ClickMeeting:

Um am Live-Online-Seminar teilnehmen zu können, müssen Sie keine Software herunterladen, da ClickMeeting eine browserbasierte Plattform ist. Wir empfehlen die neuesten offiziellen Versionen von Google Chrome, Mozilla Firefox, Safari, Edge (Chromium), Yandex oder Opera.

Sie können an dem Live-Online-Seminar auch von ihrem iPad, iPhone oder Android-Gerät mittels des Browsers (Google Chrome oder Safari) teilnehmen oder Sie laden sich aus Ihrem Appstore (AppStore, Google Play, AppGallery) die ClickMeeting App herunter.

Vorkenntnisse

  • Office- und Internet-Grundkenntnisse

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Preis

179,00 EUR inkl. MwSt (im Preis enthalten ist ein Handout und Ihr persönliches Teilnahmezertifikat)


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